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So entstand im Kreise damals eine ganze Anzahl von Kolonien, die meist nach ihren Anlegern oder deren Familienangehörigen benannt wurden. Um die Lage der Landleute weiter noch zu verbessern und ihren Klagen über die großen Verpflichtungen ihren Grundherrn gegenüber abzuhelfen, erging unterm 12. Dezember 1784 der königliche Befehl, alle Dienste, welche die Untertanen ihrer Herrschaft zu leisten haben, genau zu bestimmen. Eine besondere Kommission, Urbarien-Kommission genannt, bereiste deshalb den Kreis, um die gegenseitigen Verhältnisse zwischen Untertanen und Grundberrschaften zu ermitteln und zu regeln.
Eine königliche Kammerordre vom 15. Juni 1764 verbot alle Schrotholzbauten. Die Gebäude sollten fortan nur in Bindwerk mit Leimpatzen, Bruchsteinen und anderer brandsicherer Art errichtet werden. Des Königs Hauptabsicht war dabei, die Forsten vor Ruin zu schützen. Alle Landzimmerleute wurden dieser Ordre gemäß vereidigt und bei Androhung härtester Strafe verpflichtet, keinen Bau aus schlesischem Holze vorzunehmen. Es rief dies unter der Landbevölkerung sehr großen Unwillen hervor. Landrat von Poser schickte im nächsten Frühjahr zwei Männer zur Erlernung der Leimpatzenarbeit nach Leobschütz, welche bei ihrer Rückkunft versicherten, "diese Kunst" erlernt zu haben. Obwohl mit aller Strenge auf Befolgung der neuen Bauart gehalten wurde, blieb man ihr im Kreise im großen ganzen doch abgeneigt und die Behörden stießen dieserhalb oft auf Schwierigkeiten auch dann noch, als 1799 die Schrotholzbauten unter gewissen Einschränkungen wieder gestattet wurden.
Am Juni 1772 bereiste Minister von Hoym den Kreis, hauptsächlich in der Absicht, sich über den Stand der neuangelegten Ortschaften zu informieren.
Am 17. August 1786 starb Friedrich der Große "der Einzige" und es folgte ihm auf dem Throne sein Neffe Friedrich Wilhelm II. Das Nützlichste und Heilsamste, was unter seiner Regierung geschah, war die Vollendung und Einführung des schon 1781 begonnenen Gesetzbuches, welches unter dem Namen "Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten" erschien. Es wurde vom 1.Juni 1794 ab bei allen Gerichtshöfen eingeführt bis auf einige Stücke, die erst vom 1. Juni nächsten Jahres ab Geltung haben sollten. Hieran schloß sich auch die Einführung einer allgemeinen Gerichtsordnung.
Preußens Unglück am Anfange des 19. Jahrhunderts brachte für den Kreis schwere Bedrängnisse.
In der Zeit der Wiedergeburt Preußens erfuhren zunächst wieder die Verhältnisse der Landbewohner eine heilsame Umgestaltung. War zu ihren Gunsten schon unter Friedrichs des Großen Regierung manches getan worden, so war doch noch vieles zu tun übriggeblieben.Der Bauer war immer noch erbuntertänig, mußte bei Bestellung der herrschaftlichen Aecker, in der Saat- und Erntezeit, bei Bauten etc. mit Hand- und Spanndiensten fronen, wofür er entweder gar keinen oder nur sehr geringen Lohn erhielt. Dabei hatte er noch die jährlichen Zinsen, ferner bei Grundstücks verkäufen einen nicht unbedeutenden Teil des Kaufgeldes unter verschiedenen Bezeichnungen (Laudernien, Markgroschen u.a.) zu entrichten. Hierzu traten die staatlichen Steuern und andere Leistungen. Ueberdies war er mancherlei Beschränkungen und Bedrückungen unterworfen. Kein Wunder also, wenn der Landmann von Mißtrauen und Abneigung gegen seine Herrschaft erfüllt war, über den Frondiensten seine eigene Wirtschaft vernachlässigen mußte, die aufgezwungene Arbeit nur mit Widerwillen verrichtete. Durch das Edikt vom 19. Oktober 1807 zerhieb König Friedrich Wilhelm III. den gordischen Knoten der Leibeigenschaft, befreite den Landmann vom Dienstzwange und schützte ihn vor Beeinträchtigungen, ohne jedoch die begründeten Rechte der Gutsherrn zu schmälern. Zugleich wurden auch die bisher bestandenen Vorrechte des Adels bezüglich des Grundbesitzes aufgehoben und der Erwerb und Besitz von Rittergütern war nun auch den Bürgern und Bauern verstattet. Nachdem noch 1808, 1811, 1816 und 1819 verschiedene Deklarationen erlassen worden waren, schrieb das Gesetz vom 7. Juni 1821 vor, wie Dienste, Natural- und Geldleistungen von Grundstücken in eine fixe, durch den fünfundzwanzigfachen Betrag ablösliche Rente verwandelt werden sollten. Der heilsame Einfluß all dieser Anordnungen machte sich sehr bald im hiesigen Kreise bemerkbar. Die 1822 für den Wartenberger Kreis zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse eingesetzte Spezialkommission bestand aus dem Spezialkommissarius Schönrock-Namslau, dem Rittmeister von Bosse-Wartenberg, dem Kreis-Justizkommissarius Scheurich-Wartenberg, Rittergutsbesitzer Schulze-Groß Woitsdorf und Kondukteur Opitz-Breslau.
Große Opfer forderten die Freiheitskriege. Der Kreis hatte besonders unter den häufigen Durchmärschen, Transporten und Einquartierungen viel zu leiden. Um für diese Gelegenheiten den Scholzen mehr Respekt zu verschaffen, erhielten dieselben durch Verfügung der Königlichen Regierung vom 11. September 1813 die Erlaubnis, während des Krieges eine Uniform nach Art der Polizeibeamten zu tragen. In den Jahren 1819/ 20 noch sah unser Kreis den Durchzug vieler französischer Kriegsgefangenen mit Frauen und Kindern.
Die Namen derjenigen Freiheitskämpfer, welche für König und Vaterland starben, sind auf den in den Kirchen angebrachten Ehrentafeln verzeichnet. Zehn unserem Kreise angehörige Krieger erwarben sich das Eiserne Kreuz: nämlich: Major von Osserowski - Wartenberg (l. und 2. Klasse.) Major von Weger - Bukowine, Unteroffizier Christian Wiedemann - Wartenberg, Wehrmann Matthias Markus aus Neuhof, Wehrmann Paul Wollny - Dyhmfeld, Wehrmann Johann Schwach Himmeltal, Husar Paul Kupietz -Tschermin, Bataillons-Tambour Benjamin Dreßler-Suschen, Unteroffizier Gottlieb Schwarz - Groß Schönwald und Gemeiner Samuel May - Wartenberg.
Der Wartenberger Kreis umfaßte anfänglich und bis 1818 nur das Gebiet der beiden Standesherrschaften Wartenberg und Goschütz. Die zum Fürstentum Oels gehörende Herrschaft Medzibor und der dem Domkapitel ad St. Joanem zu Breslau gehörige Kirchenhalt Tscheschen ressortierten damals vom Oelser Kreise und sind erst infolge Allerhöchster Ordre seit dem 1. Januar 1818 unserem Kreise einverleibt, nämlich mit den ländlichen Ortschaften: Benjaminstal, Charlottenfeld, Erdmannsberg, Fridrikenau, Honig mit Sobke, Jeschune, Kalkowski, Kenchen, Kenchenhammer, Klenowe, Kottowski, Kotzine, Mariendorf, Medzibor-Dominium, Medzibor-Glashütte, Neurode, Niefken (Fürstlich), Ossen, Pawelau, Sielonke, Suschen, Wielgy; - Conradau, Johannisdorf, Tscheschen, Tscheschen-Glashütte und Tscheschenhammer. Die Städte unterstanden nicht dem Landrat, sondern dem Kriegs- und Steuerrat. Als 1815 das Institut der Kriegs- und Steuerräte aufgehoben wurde, kamen auch die Städte unter den Landrat. Der Kreis Wartenberg hat seit 1818 einen Flächenraum von 812,53 qkm. Seine größte Länge in der Richtung von Südost nach Nordwest beträgt 44, seine größte Breite von Westen nach Nordosten 28 km.
Bei der 1818 erfolgten Neugestaltung des Kreises erfuhr auch die Kreisverwaltung eine Aenderung. Zu den beiden Kreisdeputierten, als Vertretern der Stände, traten jetzt noch zwei städtische und zwei Rustikal-Deputierte; außerdiesen finden wir zwei Großgrundbesitzer und zwei Rustikale als Kreisverordnete.
Im Kreistage (der Vertretung des Kreiskommunal-Verbandes) war bis zur Einführung der neuen Kreisordnung vertreten: der erste Stand (die Besitzer der freien Standesherrschaften Wartenberg und Goschütz und die Besitzer der übrigen, in der Matrikel der Ritterschaft aufgeführter, Rittergüter) durch 30; der zweite Stand, die Städte, und der dritte Stand, die Landgemeinden, durch je sechs Stimmen. Seit Einführung der neuen Kreisordnung zählt der Kreistag a) aus der Reihe der Großgrundbesitzer 13, b) aus der Reihe der Landgemeinden 12, c) aus der Reihe der Städte 3 Mitglieder, dazu noch d) ein rechtskundiges Mitglied, (der Syndikus) welches an den Sitzungen des Kreistages nur mit beratender Stimme teilnimmt. Der Kreisausschuß, bestehend aus dem Landrat und sechs vom Kreistage aus der Zahl der Kreisangehörigen mit absoluter Stimmenmehrheit gewählten Mitgliedern, dient der Verwaltung der Angelegenheiten des Kreises und der Wahrnehmung von Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung. Für die unmittelbare Verwaltung und Beaufsichtigung einzelner Kreisinstitute, sowie für Besorgung einzelner Kreisangelegenheiten bestehen unter Leitung des Landrats besondere Kommissionen.
Die Verwaltung der Städte richtete und richtet sich nach der Städteordnung, die Verwaltung des platten Landes nach den Vorschriften des Allgemeinen Landrechts bezw. dem Gesetz über die Landgemeindeverfassung vom 14. April 1856, bezw. nach den Bestimmungen der Kreisordnung (§§ 2235) und nun nach der neuen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891. Die Verwaltung jeder Landgemeinde geschah bis 1874 durch das aus dem Scholzen und zwei Gerichtsmännern bestehende, von der Gutsherrschaft ernannte Ortsgericht; eine Ausnahme von dieser Regel fand nur hinsichtlich der Scholzen in denjenigen Gemeinden statt, in denen das Scholzenamt mit dem Besitze gewisser Güter - Erbscholtiseien pflichtmäßig verbunden war. Dergleichen Erbscholtiseien gab es in unserem Kreise zuletzt noch 22. Durch die Kreisordnung ist die damit bisher zusammenhängende Verpflichtung zur Führung des Scholzenamtes aufgehoben worden.
Eine besondere Gemeindeverwaltung durch einen Gemeinderat war für den Marktflecken Bralin eingerichtet und zwar durch das aufgrund des § 8 des Gesetzes betreffend die Landgemeinde- Verfassung vom Jahre 1856 unterm 24. Februar 1859 erlassene Statut, welches auf Anordnung des Ministers des Innern nach Anhörung der Gemeinde, der Gutsherrschaft und des Kreistags von der königlichen Regierung zu Breslau am 15. November 1864 bestätigt wurde. Darnach war zur Vertretung der Gemeinde unter dem Vorsitze des Bürgermeisters ein aus acht Gemeindevertretern bestehender Gemeinderat gebildet. Die gesamte Kommunalverwaltung leitete der Bürgermeister. Die Gutsherrschaft ernannte zwei vom Gemeinderat vorgeschlagene Ratmänner auf die Dauer von sechs Jahren. Dieselben unterstützten den Bürgermeister in der Geschäftsführung und bildeten den "Magistrat". Aehnlich war es bei Goschütz. Seit Erlaß der Landgemeindeordnung (1891) hat sich dies geändert und finden die Bestimmungen derselben auch bei Bralin und Goschütz volle Anwendung. Zur besseren Handhabung des Polizeiwesens wurde der Kreis 1818 in sechs, (bisher nur zwei) später in acht Polizeidistrikte geteilt und jedem derselben ein Königlicher Polizei-Distrikts-Kommissarius vorgesetzt. - Zuletzt vor Einführung der Kreisordnung zerfiel der Kreis hinsichtlich der Polizeiverwaltung in 3 städtische und 47 ländliche Polizeibezirke und stand die Polizeijurisdiktion in den Städten den Bürgermeistern, in den Dörfern den Dominien zu. Die Gensdarmerie bestand aus 4 berittenen Gensdarmen, von denen 2 in Wartenberg, 1 in Festenberg und 1 in Medzibor stationiert waren. Jeder hatte seinen bestimmten Bezirk. Bei Einführung der Kreisordnung verblieb es bei den drei städtischen Polizeiverwaltungen Groß Wartenberg, Festenberg und Medzibor; aus den 47 ländlichen Polizeibezirken dagegen wurden folgende 18 Amtsbezirke gebildet: 1. Schloß Wartenberg, 2. Klein Kosel, 3. Schleise, 4. Dalbersdorf, 5. Fürstlich-Neudorf, 6. Bralin, 7. Baldowitz, 8. Ossen, 9. Medzibor (Land), 10. Suschen, 11 . Tscheschen, 12. Goschütz, 13. Groß Schönwald, 14. Rudelsdorf, 15. Bukowine, 16. Schollendorf, 17. Stradam, 18. Langendorf. -- Diese 18 Amtsbezirke umfassen zusammen 82 Guts- und 105 Gemeindebezirke. Die Gensdarmerie des Kreises besteht gegenwärtig aus 1 Oberwachtmeister, 6 berittnen und 1.Fußgensdarm. Hinsichtlich der Musterung ist der Kreis seit 1899 in zwei Musterungsbezirke geteilt: Groß Wartenberg und Festenberg. Bis dahin geschah die Musterung nur in der Kreisstadt. Dem neu eingerichteten Musterungsbezirke Festenberg sind die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Festenberg mit Ausnahme des Amtsbezirks Bukowine zugeteilt.
Das Gerichtswesen des Kreises hat wiederholt Veränderungen erfahren. Das gesamte Justizpersonal des Kreises beim Königlichen Kreisgericht zu Wartenberg und bei der Kreisgerichts-Kommission zu Festenberg bestand zuletzt bis zur Gerichtsreorganisation im Jahre 1879 aus 9 Kreisrichtern (einschließlich des Direktors) 1 Gerichtsassessor; 3 Rechtsanwälten und Notaren, 1 Auskultator, 13 etatsmäßigen Subaltern-, 12 etatsmäßigen Unterbeamten und 24 nicht etatsmäßigen, überhaupt 63 Justizbeamten.
Zur Beilegung kleinerer Rechtsstreitigkeiten war der Kreis in 55 Schiedsmannsbezirke geteilt, von denen auf die 3 Städte je 1 Bezirk und aufs platte Land 52 Bezirke kamen. Jetzt gibt es im Kreise nur 43 Schiedsmannsbezirke, nämlich 3 städtische und 40 ländliche.
Nottestamente dürfen von Gemeinde- und Gutsvorstehern und besonders dazu ernannten "Urkundspersonen" aufgenommen werden.
Der Kreis gehört mit seinen drei Amtsgerichten zum Landgerichtsbezirk Oels.
Behufs Beurkundung des Personenstandes ist der Kreis in folgende 21 Standesamtsbezirke geteilt: 1. Stadt Groß Wartenberg, 2. Stadt Festenberg, 3. Stadt Neumittelwalde, 4. Schloß Wartenberg, 5. Mechau, 6. Schleise, 7. Dalbersdorf, 8. Domsel, 9. Trembatschau, 10. Bralin, 11. Baldowitz, 12. Ossen, 13. Neumittelwalde, (Land) 14. Suschen, 15. Tscheschen, 16. Goschütz, 17. Rudelsdorf, 18. Bukowine, 19. Schollendorf, 20. Stradam, 21. Langendorf.
In Beziehung auf den Provinziallandtag(seit 1823) bildete der Kreis Wartenberg mit den Kreisen Oels, Trebnitz, Namslau den 8. Hauptwahlbezirk, welcher aus dem Stande der Ritterschaft 2 Abgeordnete und 2 Stellvertreter, aus dem Verbande der Städte und aus dem bäuerlichen Stande je einen Abgeordneten und je einen Stellvertreter wählte. Als Mitglieder des ersten Standes (Fürsten und Standesherrn) waren die Besitzer der Standesherrschaften Wartenberg und Goschütz in Gemeinschaft mit den Besitzern von 4 andern Standesherrschaften zusammen mit drei Stimmen ausgestattet. Die Herrschaft Medzibor konkurrierte bei den Wahlen der Abgeordneten für den Provinziallandtag nicht, solange sie zum Fürstentum Oels gehörte, dessen Besitzer eine Virilstimme hatte. Seit Einführung der neuen Provinzialordnung (29. Juni 1875) bezw. ihrer Ergänzung vom 22. März 1881 ist der Kreis durch zwei Abgeordnete vertreten, gegenwärtig durch die beiden Standesherren: Gustav Prinz Biron von Curland und Heinrich Graf Reichenbach-Goschütz.

Einzelne, noch erwähnenswerte Ereignisse der jüngeren Zeit.
Am 4. Juni 1829 kamen auf der Reise nach Berlin Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland nebst dem Großfürsten-Thronfolger (von Antonin her) hier an und wurden unter dem an der polnischen Torbrücke errichteten Ehrenbogen von der Bürgerschaft, den Schützen und städtischen Behörden festlich empfangen, nach dem prinzlichen Schloß geleitet, von wo, nach Begrüßung durch die Prinzessinwitwe und Umspannung der Pferde, die Weiterreise erfolgte.
Am 20. Juni 1831 verließ das 10. Infanterie-Regiment und die ihm beigegebene Abteilung reitender Artillerie unsere Stadt, um ins Standquartier Breslau zurückzukehren, nachdem es sechs Monate in Wartenberg und Umgegend zur Bewachung der Grenze wegen der in Polen ausgebrochenen Cholera kantonniert.
Am 10. September 1835 reiste Se. Königliche Hoheit Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen zum Luftlager bei Kalisch hier durch. Am nächsten Tage folgten Se. Majestät König Friedrich Wilhelm III. begleitet von der Fürstin von Liegnitz und mehreren Königlichen Prinzen, unter ihnen Prinz Wilhelm, der nachmalige Kaiser. Obgleich alle Empfangsfeierlichkeiten verbeten waren, hatten sich doch die Vertreter der Behörden, die Geistlichkeit etc. vor dem Gasthofe zum Eisernen Kreuz, wo Umspannung vorgesehen war, versammelt. Se. Majestät verließ den Wagen, um in einem Zimmer des Oberstocks ein Frühstück einzunehmen. Der Königliche Landrat, die Vertreter der Stadt und die Geistlichen wurden zur Aufwartung befohlen. Nach dreiviertelstündigem Verweilen reisten die Allerhöchsten Herrschaften um 10 1/4 Uhr unter den Jubelrufen und Segenswünschen der zahlreich Versammelten weiter.
Am 24. September desselben Jahres mittags trafen Kaiser Nikolaus von Rußland nebst Gemahlin und Großfürstin Olga unter feierlichem Glockengeläut hier ein, dinierten im Schloß und reisten gen Breslau ab.
Am 15. September 1841 traf Se. Majestät König Friedrich Wilhelm IV. hier ein, um nach kurzem Besuch auf dem Schlosse gen Warschau weiter zu reisen.
Von Anfang Juni 1863 bis Mitte Januar 1864 war die Stadt mit oft wechselnder militärischer Einquartierung belegt. Wegen des damals in russisch Polen ausgebrochenen Aufstandes wurden nämlich die diesseitigen Grenzen besetzt, um die Zuführung von Waffen etc. an die Aufständischen zu verhindern und kam hier und in der Umgegend des öftern die Beschlagnahme ganzer Wagenladungen vor.
Der 50ste Jahrestag der Leipziger Schlacht wurde den 18. Oktober 1863 durch kirchliche und weltliche Feiern, verbunden mit einer besonderen Ehrung der im Kreise lebenden alten Kriegsveteranen festlich begangen.
Ebenso feierlich wurden die Dank- und Friedensfeste nach dem deutsch-österreichischen und dem deutsch-französischen Kriege am 11. November 1866 bezw. 16. Juni 1871 begangen.
Den goldenen Hochzeitstag des Kaiserpaares (11. Juni 1879) gestaltete Wartenberg zu einem großartigen Volksfeste.
Bei der Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm I. am 3. Januar 1886 ist der Gedanke angeregt worden, die seit Ende des 17. Jahrhunderts im postalischen Interesse üblich gewordene Bezeichnung unserer Stadt mit "Polnisch" Wartenberg, durch welche sie bei Fremden in ein falsches, wenig günstiges Licht gekommen war, abzuschaffen. Magistrat und Stadtverordnete erklärten sich für Herstellung der alten urkundlichen Form "Wartenberg" mit dem Zusatze M/S. (Mittelschlesien), welche jedoch nicht das Einverständnis der Staatsbehörde fand. Nach verschieden gemachten Vorschlägen einigte man sich endlich auf "Groß Wartenberg" und erfolgte hierauf als eine der letzten Regierungshandlungen des großen Kaisers die Kabinettsordre:

"Auf den Bericht vom 25. Februar dieses Jahres will ich hierdurch genehmigen, daß der jetzige Name der Stadt und des Kreises Polnisch Wartenberg, Regierungs-Bezirks Breslau, in die Benennung Groß-Wartenberg umgewandelt werde. Berlin, den 29. Februar 1888. gez. Wilhelm. von Puttkamer. An den Minister des Innern."

Vom 24. August bis 10. September 1886 fanden in hiesiger Gegend große militärische Uebungen statt. Wartenberg hatte während derselben 58 Offiziere und 1763 Mannschaften mit 167 Pferden im Quartier.
Am Sonntag Nachmittag den 4. September 1895 veranstalteten sämtliche Vereine unter allgemeiner Teilnahme der Bevölkerung zur Feier der 25sten Wiederkehr des Tages von Sedan ein großes Volksfest auf den Neuhofer Waldwiesen. Am Morgen hatten in den Kirchen außer dem Pfarrgottesdienste für die hier und in den nächsten Ortschaften im Quartier liegenden Manövermannschaften besondere Militärgottesdienste stattgefunden.
Vom 7. bis 28. September 1899 manövrierten im Wartenberger und in den angrenzenden Kreisen Truppen des V. und VI. Armeekorps. Die Stadt sah in dieser Zeit viele hohe Militärs, unter andern auch den Generalinspekteur, Se. Königliche Hoheit den Prinzen Georg, nachmaligen König von Sachsen, welcher im prinzlichen Schlosse Quartier genommen. Sonntag, den 24. September erschien Hochderselbe früh 7.00 Uhr zum Empfang der hl. Sakramente in der Pfarrkirche und um 10.00 Uhr zum Hauptgottesdienste. Se. Königliche Hoheit erbaute die Gemeinde durch die dabei bewiesene Andacht.
Die von Seiner Heiligkeit Papst Leo XIII. für die katholische Christenheit des Erdkreises verordnete Jahresschluß- und Jahrhundertwendefeier (1899/1900) gestaltete sich auch hier in Wartenberg zu einer großartigen Huldigung für Christus. Wie die letzten Stunden des scheidenden, so sollten auch die ersten Stunden des beginnenden Jahres Ihm, "vor dem sich beugen sollen die Kniee derer, die im Himmel, auf der Erde und unter der Erde sind" geweiht sein. Waren schon die Andachten an den drei letzten Abenden des Jahres von den Gläubigen recht zahlreich besucht, so wurde die Pfarrkirche an der Jahresschlußandacht (nachmittags 4.00 Uhr) "zum Erdrücken" ,voll. Unter Zugrundlegung der Präsationsworte: "Erhebet die Herzen! Lasset uns Dank sagen dem Herrn, unserm Gott!" zog Stadtpfarrer Hahn in seiner herrlichen Predigt den Beginn mit dem Ende des XIX. Jahrhunderts in Parallele und verstand es, in den Herzen seiner Zuhörer die rechte Dankesstimmung zu erwecken und in mächtigen Accorden stieg aus "gehobenen Herzen" das "Großer Gott, wir loben Dich!" zum Throne des Allerhöchsten empor. Einen geradezu gewaltigen, unverlöschlichen Eindruck aber muß der außerordentliche mitternächtliche Gottesdienst auf jedes fühlende Herz gemacht haben. Schon lange vorher, ehe die Glocken von 1/2 12 Uhr ab zur Feier der hl. Geheimnisse riefen, strömten von allen Seiten die Gläubigen schaarenweise dem Gotteshause zu und bald war dasselbe so gefüllt, daß viele nur mit knapper Not noch Zugang fanden. Mit dem Schlage Zwölf bestieg Stadtpfarrer Hahn die Kanzel und begann seine tiefergreifende Predigt über Matth. 1, 21. Jeder einzelne fühlte die hohe Weihe der Stunde und der Eindruck wurde noch verstärkt, dc. vom Rathausturme Choralweisen geblasen wurden, in welche sich die feierlichernsten Klänge der evangelischen Kirchenglocken mischten. Nach der Predigt begann das Hochamt.

Im Preußischen Abgeordnetenhause ist der Kreis gemeinschaftlich mit den Kreisen Oels und Namslau durch drei Abgeordnete vertreten. Die bisherigen Vertreter waren:
I. Periode 1849: Rektor E. B. Mätze in Bernstadt, Mitglied der Preußischen Nationalversammlung (äußerste Linke) und Rektor Zorn in Festenberg, Mitglied der Preußischen Nationalversammlung (link. Zentrum.)
II.Periode 1849/50-1851/52: Konrad Graf Dyhm auf Reesewitz (linke) Kreisgerichts-Direktor Paul in Namslau (Linke) und Rittergutsbesitzer Alexander Dr. Falk auf Otto-Langendorf, Mitglied des Parlaments in Frankfurt am Main und des Volkshauses in Erfurt. Fürstentumsgerichts-Rat Friedrich Kleinwächter in Oels (...) nachgewählt in Stelle des nach Ablauf der 1. Session 1849/50 ausgeschiedenen Paul mit 231 von 354 Stimmen (Wahlmänner 508.) Landrat Freiherr von Zedlitz-Leipe in Wartenberg (Rechte) nachgewählt für den nach Ablauf der 2. Session 1850/51 ausgeschiedenen Kleinwächter.
III. Periode 1852/53-1855: Hauptmann Guido von Busse-Polnisch Marchwitz (Arnim), Rittergutsbesitzer Kammerherr von Prittwitz-Wiesegrade (Arnim) und Freiherr von Zedlitz-Leipe (Arnim.)
IV.Periode 1855/56-1858: Kammerherr von Prittwitz (b. Meser), Freiherr von Zedlitz-Leipe (Arnim) und Kreisrichter von Rosenberg-Lipinsky-Oels ( ... )
V.Periode 1859-61: von Rosenberg-Lipinsky(...)mit 442 von 443 Stimmen, Kreisrichter Balluseck in Namslau (Mathis) und Landesältester von Hendebrand und der Lasa in Nassadel bei Namslau (Pückler.) Landrat von der Berswordt in Schwierse (Pückler) nachgewählt in Stelle des ausgeschiedenen Balluseck am 25. Februar 1861 im 2. Wahlgange mit 191 von 331 Stimmen (Wahlmänner 511.) Gegenkandidat Kleinwächter 136 Stimmen, zersplittert 4 Stimmen.
VI. Periode 1862. Kleinwächter, inzwischen Kreisgerichtsrat in Oels (Grabow) mit 8 Stimmen Majorität, von Rosenberg-Lipinsky (Grabow) mit 75 Stimmen Majorität. Kaufmann und Stadtverordneten-Vorsteher Trautwein in Bernstadt (Grabow) mit 29 Stimmen Majorität.
VII.Periode 1862 und 1863: Kleinwächter (-, 1863 Freier Parlamentarischer Verein) mit 281 von 484 Stimmen, Professor Dr. Richard Roepell in Breslau (Linkes Zentrum) mit 292 von 487 Stimmen. Kreisrichter von Rosenberg-Lipinsky, inzwischen nach Breslau verzogen, (Konstitutionell) mit 273 von 490 Stimmen.
VIII.Periode 1863/64-1866: Guido von Busse, inzwischen Major a.D., Justizrat Hühner in Breslau (Konservativ.) Landesältester Graf Pfeil in Wildschütz bei Breslau (Konservativ.)
IX.Periode 1866/67 und 1867: Hübner, inzwischen Generallandschaftssyndikus ( ... ) mit 78 Stimmen Majorität. (War in der 2. Session 1867 nicht mehr Mitglied) Rittergutsbesitzer, Regierungs-Assessor a.D. Wilhelm von Kardorff in Wabnitz (Freikonservativ) mit 58 Stimmen Majorität. - Rittmeister a.D. und Rittergutsbesitzer Rudolf von Scheliha in Zessel (Konservativ) mit 71 Stimmen Majorität. - Premier-Lieutenant und Herzoglich Württembergscher Amtspächter Emil Cretius in Hönigern (Konservativ) nachgewählt am 8. Mai 1867 mit 236 von 346 Stimmen, Gegenkandidat Dr. Richard Röpell 109 Stimmen, zersplittert 1 Stimme, in Stelle des am 3. Juli 1866 ausgeschiedenen Hübner.
X.Periode 1867/68-1869/70: Cretius, inzwischen Hauptmann (Konservativ) mit 324 von 449 Stimmen. - von Kardorff (Freikonservativ) mit 356 von 473 Stimmen. - Staatsanwalt Dr.jur. Paul Wachler in Oels (Freikonservativ) mit 335 von 417 Stimmen.
XI.Periode 1870/71-1872/73: von Kardorff (Freikonservativ) mit 298 von 503 Stimmen. - Dr. Paul Wachler (Freikonservativ mit 314 von 485 Stimmen. - Regierungs-Referendar Viktor Freiherr von Ohlen und Adlerskron in Berlin, seit 1871 in Reichen (Konservativ) mit 399 von 502 Stimmen.
XII. Periode 1873/74-1876: Wahlmänner 550, giltig 548. Gewählt: von Kardorff (Freikonservativ) mit 392 von 519 Stimmen, Gegenkandidat Graf Reichenbach ( ... ) 124 Stimmen, zersplittert drei Stimmen - Dr. Paul Wachler, inzwischen Oberbergrat in Halle a.S. (Freikonservativ) mit 397 von 517 Stimmen, Gegenkandidat Freiherr von Ohlen und Adlerskron in Reichen (Konservativ) 118 Stimmen, zersplittert 2 Stimmen Kleinwächter (siehe II. VI. und VII. Periode) (Nationalliberal) mit 387 von 504 Stimmen, Gegenkandidat von Kessel ( ... ) 104 Stimmen, Graf Reichenbach 11 Stimmen, zersplittert 2 Stimmen. Ersatzwahl für den am 2. Januar 1875 ausgeschiedenen Paul Wachler. Wahlmänner 550, giltig 550. Gewählt Kreisgerichtsrat Julius Stahr in Wartenberg (Nationalliberal) mit 326 von 328 Stimmen, zersplittert 2 Stimmen.
XIII.Periode 1877/78/79: Wahlmänner546, giltig 539. Gewählt: Kleinwächter (Nationalliberal) mit 332 von 507 Stimmen, Gegenkandidat Graf York von Wartenburg in Schleibitz (Neukonservativ) 112 Stimmen, Aßmann inZöllnig (Zentrum) 60 Stimmen, zersplittert 3 Stimmen. Stahr (Nationalliberal) mit 343 von 499 Stimmen, Gegenkandidat von Spiegel (Konservativ) 90 Stimmen, Graf York (Konservativ) 65 Stimmen, zersplittert 1 Stimme. - Rittmeister a.D. Rittergutsbesitzer Ernst Moßner in Ulbersdorf (Nationalliberal) mit 349 von 479 Stimmen, Gegenkandidat von Kessel ( ... )91 Stimmen, Graf York (Konservativ) 36 Stimmen, zersplittert 3 Stimmen. Ersatzwahl für den am 30. Juli 1878 ausgeschiedenen, zum Kreisgerichtsdirektor in Kaukehmen ernannten Stahr am 27. November 1878 Wahlmänner 546 giltig 546. Gewählt Majoratsbesitzer Peter Graf York von Wartenburg in Schleibitz (Neukonservativ) mit 281 von 384 Stimmen, Gegenkandidat Stahr (Nationalliberal) 102 Stimmen, zersplittert 1 Stimme.
XIV.Periode 1879/89-1882: Wahlmänner 549, giltig 548. Gewählt: Graf York von Wartenburg (Konservativ) mit 408 von 511 Stimmen, Gegenkandidat Kleinwächter(Nationalliberal) 103 Stimmen. Kreisdeputierter Wilhelm Dr. jur. von Heydebrand und der Lasa in Nassadel mit 346 von 521 Stimmen. Gegenkandidat Kleinwächter (Nationalliberal) 175 Stimmen. Landrat Richard Freiherr von Buddenbrock-Hettersdorff in Bischdorf, (Konservativ) mit 326 von 501 Stimme, Kleinwächter 175 Stimmen. Ersatzwahl für den im September 1881 ausgeschiedenen, zum Landrat ernannten Dr. Wilhelm von Heydebrand und der Lasa am 11. Januar 1882. Wahlmänner 549, giltig 546. Gewählt Rittmeister a.D. Rittergutsbesitzer Fedor von Spiegel in Dammer (Konservativ) mit 298 von 408 Stimmen, Gegenkandidat Ußmann (Zentrum) 109 Stimmen, zersplittert 1 Stimme.
XV.Periode 1882/83-1885: Wahlmänner 559, giltig 559. Gewählt: Graf York von Wartenburg (Konservativ) mit 448 von 511 Stimmen, Gegenkandidat Dekonomierat Jänisch in Kritschen (...) 62 Stimmen, zersplittert 1 Stimme - von Spiegel (Konservativ) mit 268 von 505 Stimmen, Gegenkandidat Majoratsbesitzer von Reinersdorff-Stradam ( ... ) 179 Stimmen, Jänisch ( ... ) 58 Stimmen, Landrat Dr. Wilhelm von Heydebrand und der Lasa (Konservativ) mit 415 von 463 Stimmen, Jänisch 45 Stimmen, zersplittert 3 Stimmen. - Ersatzwahl für den am 26. Juli 1884 ausgeschiedenen, zum Geheimen Regierungs-Rat und vortragenden Rat im Ministerium für Landwirtschaft pp. in Berlin ernannten von Heydebrand am 29. Oktober 1884. Wahlmänner 551, giltig 551. Wiedergewählt Dr. Wilhelm von Heydebrand und der Lasa (Konservativ) mit 356 von 373 Stimmen, Gegenkandidat Gutsbesitzer Dirichlet (Fortschrittlich) 17 Stimmen.
XVI.Priode 1886-1888. Wahlmänner 564, giltig 563. Gewählt: Graf York von Wartenburg (Konservativ) mit 408 von 507 Stimmen, Gegenkandidat Kaufmann Albert Totzki in Festenberg (Zentrum) 83 Stimmen, Seminarlehrer Kiesel (Nationalliberal) 14 Stimmen, zersplittert 2 Stimmen, Dr. Wilhelm von Heydebrand und der Lasa (Konservativ) mit 463 von 490 Stimmen, Kiesel 27 Stimmen von Spiegel (Konservativ) mit 345 von 468 Stimmen, Kiesel 122 Stimmen, zersplittert 1 Stimme.
XVII.Periode 1889-1892/93: Wahlmänner 557, giltig 541. Gewählt: Dr. Wilhelm von Heydebrand und der Lasa (Konservativ) mit 487 von 488 Stimmen, zersplittert 1 Stimme; von Kardorff, inzwischen Landrat in Oels (siehe Periode X) (Freikonservativ) mit 443 von 446 Stimmen, zersplittert 3 Stimmen; von Spiegel (Konservativ) mit409 von 438 Stimmen, Gegenkandidat Rechtsanwalt Gröger in Schweidnitz (Deutschfreisinnig) 28 Stimmen, zersplittert 1 Stimme. Ersatzwahl für den am 28. Oktober 1889 ausgeschiedenen, zum Regierungspräsidenten in Königsberg ernannten Dr. von Heydebrand am 5. Mai 1890. Wahlmänner 550, giltig 549. Gewählt Erster Staatsanwalt Max Adam Sigismund Eberhard in Oels (Konservativ) mit 378 von 380 Stimmen, zersplittert 2 Stimmen. Ersatzwahl für den am 14. März 1893 ausgeschiedenen zum Geheimen Regierungs-Rat und vortragenden Rat beim Rechnungshof des deutschen Reichs in Potsdam ernannten Eberhard am 1. Juli 1893. Gewählt Gutsbesitzer Alexander Braunr in Wilkau(Konservativ) mit 343 von 344 Stimmen, zersplittert 1 Stimme.
XVIII. Periode 1894-1898. Wahlmänner 545, giltig 536. Gewählt: Rittmeiser a. D. Rittergutsbesitzer Paul von Busse in Groß Marchwitz (Konservativ) mit 294 von 484 Stimmen, Gegenkandidat Rittergutsbesitzer Dr. Seidler in Allerheiligen ( ... ) 58 Stimmen, von Kardorff (Freikonservativ) 54 Stimmen,zersplittert 78 Stimmen - von Kardorff 1895 Landrat a. D. in Wabnitz (Freikonservativ) mit 432 von 448 Stimmen, zersplittert 16 Stimmen - Brauner (Konservativ) mit 390 von 449 Stimmen, Gegenkandidat Hauptlehrer Sperling in Mechau ( ... ) 51 Stimmen, Dr. Seidler (...) 8 Stimmen. Ersatzwahl für den am 21. Januar 1895 verstorbenen Brauner am 6. Mai 1895.Wahlmänner 538, giltig 538. Gewählt Kapitänlieutnant a. D. Majoratsbesitzer Daniel Freiherr von Diergardt in Mojawola (Konservativ) im 3. Wahlgange mit 249 von 398 Stimmen, Gegenkandidat Graf York in Schleibitz (Konservativ) 149 Stimmen. In 1. Abstimmung Freiherr von Diergardt 185,Graf York 134, von Willert ( ... ) 106, zersplittert 1 von 426 Stimmen. In 2. Abstimmung Freiherr von Diergardt 187, Graf York 123, von Willert 105 von 415 Stimmen. Ersatzwahl für den 1895 ausgeschiedenen Freiherrn von Diergardt am 5. März 1896 Wahlmänner 543, giltig 543. Gewählt Majoratsbesitzer Dr. jur. Hans von Korn in Rudelsdorf (Konservativ) mit 333 von 333 Stimmen. Ersatzwahl für den am 16. September 1896 verstorbenen von Busse am 3. Dezember 1896. Wahlmänner 537 giltig 537. Gewählt Major a. D., Landesältester Heinrich von Willert in Giesdorf (Konservativ) mit 212 von 221 Stimmen, Gegenkandidat Landrat Willert in Namslau (Konservativ) 9 Stimmen.
XIX. Periode 1899. Wahlmänner 527 giltig 523. Gewählt: Dr. von Korn-Rudelsdorf (Konservativ) mit 418 von 476 Stimmen. Gegenkandidat Pfarrer Hermann Hoffmann in Strehlitz (Zentrum) 58 Stimmen, von Willert (Konservativ) mit 414 von 460 Stimmen, Gegenkandidat Gutsbesitzer Wude in Klein Zöllnig (Zentrum) 46 Stimmen, von Kardorff (Freikonservativ) mit 402 von 402 Stimmen.
XX. Periode 1903. Wahlmänner 520, giltig 519. Gewählt: von Kardorff (Freikonservativ) mit 416 von 418, Dr. von Korn (Konservativ) mit 420 von 420 Stimmen, von Willert (Konservativ) mit 416 von 419 Stimmen. Ersatzwahl für den am 21. Juli 1907 verstorbenen von Kardorff am 13. November 1907. Gewählt Rechtsanwalt und Notar Mertin in Oels mit 380 von 380 Stimmen (Freikonservativ).
XXI. Periode 1908. Wahlmänner 5 10, giltig 507. Gewählt Dr. von Korn Rudelsdorf (Konservativ) mit 420 von 420 Stimmen, Rechtsanwalt und Notar Mertin-Oels mit 420 von 420 Stimmen, Landesältester Heinrich von Willert-Giesdorf (Konservativ) mit 419 von 419 Stimmen.


Die Besitzer der Standesherrschaften Wartenberg und Goschütz sind erbliche Herrenhausmitglieder.
Für den Reichstag wählt der Kreis Groß Wartenberg mit dem Kreise Oels gemeinschaftlich einen Abgeordneten. Der Wahlkreis war bisher vertreten:

1867(konstituierender Reichstag): Konrad Graf von Dyhrn-Reesewitz (altliberales Zentrum) gewählt mit 7.894 Stimmen.
1867 Prinz Calirt Biron von Curland (Deutschkonservativ) gewählt mit 6.203 Stimmen. Der Kandidat des altliberaten Zentrums (Graf von Dyhrn) erhielt 5.984 Stimmen.
1871 Im ersten Wahlgang: Deutschkonservativ 4.765 Stimmen, Reichspartei 5.010 Stimmen, Zentrum 1815 Stimmen, zersplittert 13 Stimmen. In der engeren Wahl: Deutschkonservativ 5.927 Stirnmen, von Kardorff (Reichspartei) 6.364 Stimmen.
1874 von Kardorff (Reichspartei) 6.111 Stimmen, Zentrum 2.298 Stimmen, Reichspartei 2.240 Stimmen, Reichspartei 1.045 Stimmen, zersplittert 15 Stimmen.
1877 Erster Wahlgang: Reichspartei 5.204 Stimmen, Zentrum 2.519 Stimmen, Freisinnig 2.356 Stimmen, Deutschkonservativ 1.43 1 Stimmen, zersplittert 23 Stimmen. Engere Wahl: von Kardorff (Reichspartei) 10.831 Stimmen, Zentrum 3.443 Stimmen.
1878 von Kardorff (Reichspartei) 8.237 Stimmen, Nationalliberal 3.512 Stimmen, Zentrum 2.521 Stimmen, zersplittert 2 Stimmen.
1881 Erster Wahlgang: Reichspartei 5.860 Stimmen, Liberale Vereinigung 3.824 Stimmen, Zentrum 2.761 Stimmen, zersplittert 7 Stimmen. Engere Wahl: Reichspartei 6.966 Stimmen, von Forckenbeck (Liberale Vereinigung) 7.111 Stimmen, - von Forckenbeck lehnt das Mandat wegen Doppelwahl ab. Bei der Nachwahl erhält von Kardorff (Reichspartei) 8.044 Stimmen, der Kandidat der Liberalen Vereinigung 6.623 Stimmen, zersplittert 16 Stimmen.
1884 Wahlberechtigt: 22.120, abgegebene giltige Stimmen 12.662, ungiltige 22 = 57,3 %. von Kardorff (Reichspartei) 8.010 Stimmen, Zentrum 2.518 Stimmen, Freisinnig: 2.13 1 Stimmen, zersplittert 3 Stimmen.
1887 Wahlberechtigt: 22.250, abgegebene Stimmen: giltig 15.480, ungiltig 30 = 68,8 %.von Kardorff (Reichspartei) 10.845 Stimmen, Freisinnig: 4.584 Stimmen, Sozialdemokrat 41 Stimmen, zersplittert 10 Stirnmen.
1890 Wahlberechtigt: 22.354, abgegebene Stimmen giltig 13.57 1, ungiltig 48 = 60,9 %; von Kardorff (Reichspartei) 7.917 Stiminen, Zentrum 3.114 Stimmen, Freisinn: 1.697 Stimmen, Sozialdemokrat 744 Stimmen, unbestimmt 56 Stimmen, zersplittert 43 Stimmen.
1893 Wahlberechtigt: 22.313, abgegebene Stimmen: giltig 16.057, ungiltig 29 = 72,1 %; von Kardorff (Reichspartei) 8.072 Stirnmen, Freisinnige Vereinigung 4.517 Stimnien, Zentrum 1.907 Stimmen, Sozialdemokrat 395 Stimmen, Reformpartei 1. 158 Stimmen, zersplittert 8 Stimmen; - von Kardorff legt das Mandat am 28. Juni 1895 nieder. Ersatzwahl am 17. September 1895. Wahlberechtigt: 21.994, abgegebene Stimmen: giltig 13.254 Stimmen, ungiltig 32 = 60,4 %; von Kardorff (Reichspartei) 6.873 Stimmen, Freisinnige Vereinigung: 2.306 Stimmen, Sozialdemokrat 206 Stimmen, Antisemit 3.865 Stimmen, zersplittert 4 Stimmen.
1898 Wahlberechtigt: 21.858, abgegebene Stimmen: giltig 13.358, ungiltig 27 = 61,2 %, von Kardorff (Reichspartei) 6.685 Stimmen, Freisinnige Vereinigung: 1. 132 Stimmen, Zentrum 2.056 Stimmen, Antisemit 2.933 Stimmen, Sozialdemokrat 536 Stimmen, zersplittert 16 Stimmen.
1903 Wahlberechtigt: 21.917, abgegebene Stimmen im ersten Wahlgang: giltig 15.539, ungiltig 62 = 71,2 %; von Kardorff (Reichspartei) 7.176 Stimmen, Freisinnige Volkspartei: 656 Stimmen, Zentrum 3.044 Stimmen, Antisemit 3.669 Stimmen, Sozialdemokrat: 984 Stimmen, zersplittert 10 Stimmen. In der engeren Wahl: giltig: 15343 (ungiltg 67)=70,3% von Kardorff(Reichspartei) 8.562 Stimmen, Antisemit: 6.781 Stimmen.
1907 Wahlberechtigt 22.249. abgegebene Stimmen: 17.399, (ungiltig 33)=78,3 Königlich Sächsischer Oberamtmann Euen in Ludwigsdorf Kreis Oels (Deutschkonservativ) 10.813 Stimmen, Reichsfreiherr von Twickel auf Ostrowine (Zentrum) 2.935 Stimmen, Antisemit: 2.916 Stimmen, Sozialdemokrat: 565 Stimmen, Freisinnige Volkspartei: 165 Stimmen, zersplittert 5 Stimmen.


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